Besenrein oder gereinigt – was gilt?
Enthält der Mietvertrag keine besondere Regelung, genügt es in der Regel, die Wohnung besenrein zurückzugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs heißt das: Grobe Verschmutzungen sind beseitigt, die Böden gefegt oder gesaugt, und es bleibt kein Müll zurück. Eine gründliche Grundreinigung ist dann nicht geschuldet.
Viele Mietverträge enthalten aber eigene Vereinbarungen, zum Beispiel zur Fensterreinigung. Werfen Sie deshalb vor dem Auszug einen Blick in Ihren Vertrag. Bei Unsicherheit helfen Mieterverein oder Rechtsberatung weiter.
Checkliste für die Reinigung
Wer mehr als besenrein übergeben möchte – etwa weil der Vertrag es verlangt oder für einen reibungslosen Termin –, kann sich an dieser Liste orientieren:
Küche
- Herd, Backofen und Dunstabzugshaube entfetten
- Kühlschrank abtauen, reinigen und offen stehen lassen
- Schränke innen und außen auswischen
- Spüle und Armaturen entkalken
- Fliesenspiegel reinigen
Bad
- Fliesen und Fugen reinigen
- Waschbecken, Dusche, Badewanne und WC entkalken
- Armaturen und Spiegel polieren
- Abflüsse frei machen
Böden, Fenster und Türen
- Böden saugen und feucht wischen, Flecken entfernen
- Fenster, Rahmen und Fensterbänke reinigen
- Türen, Zargen, Griffe und Lichtschalter abwischen
- Heizkörper und Sockelleisten entstauben
Nicht vergessen
- Keller, Dachboden und Balkon leer räumen und fegen
- Briefkasten leeren
- Alle Schlüssel bereitlegen – auch für Keller und Briefkasten
Tipps für den Übergabetermin
- Erst ausräumen, dann reinigen. In leeren Räumen geht es schneller und gründlicher.
- Zeitpuffer einplanen. Zwischen Umzug und Übergabe sollte etwas Zeit für die Reinigung bleiben.
- Zählerstände notieren und am besten fotografieren – Strom, Wasser und gegebenenfalls Heizung.
- Übergabeprotokoll gemeinsam mit dem Vermieter ausfüllen und eine Kopie behalten. Fotos vom Zustand helfen bei späteren Fragen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.