Etwa drei Monate vorher
- Mietvertrag kündigen – für Mieter gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten
- Umzugstermin festlegen
- Angebote für den Umzug einholen, am besten nach einer Besichtigung
- Urlaub für den Umzugstag beantragen
Vier bis sechs Wochen vorher
- Halteverbotszone für den Umzugstag beantragen – je nach Stadt mit Vorlauf
- Strom, Internet, Versicherungen und Abos ummelden oder kündigen
- Entrümpeln: Was nicht mit umziehen soll, rechtzeitig verkaufen, verschenken oder entsorgen
- Umzugskartons und Packmaterial besorgen
- Betreuung für Kinder und Haustiere am Umzugstag klären
Zwei Wochen vorher
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
- Mit dem Packen beginnen – zuerst Dinge, die Sie selten brauchen
- Kartons mit Raum und Inhalt beschriften
- Maße der Möbel mit der neuen Wohnung abgleichen
In der letzten Woche
- Kühlschrank und Gefriertruhe abtauen
- Wertsachen und wichtige Dokumente separat verstauen und selbst transportieren
- Eine „Erste-Nacht-Kiste“ packen: Bettwäsche, Handtücher, Ladekabel, Werkzeug, Snacks
Am Umzugstag
- Zählerstände in alter und neuer Wohnung ablesen und fotografieren
- Übergabeprotokoll mit dem Vermieter ausfüllen
- Schlüssel vollständig übergeben und übernehmen
Nach dem Umzug
- Innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt ummelden – dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters
- Neue Adresse an Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse und Versicherungen melden
- Fahrzeugpapiere ändern lassen
Steuer-Tipp: Kosten für ein Umzugsunternehmen oder eine Reinigungsfirma
können unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich berücksichtigt werden.
Wichtig sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Die Einzelheiten klären Sie am besten mit
Ihrer Steuerberatung.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.